Vorlage - VO-37-ZD-22-295

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund erhöhter Energiekosten und erforderlicher Renovierungsarbeiten soll der Mietzins für die gemeindeeigenen Kulturräume angepasst also angehoben werden.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Mietzins für die gemeindeeigenen Kulturräume ab dem 01.08.2022 wie folgt anzuheben:

Gemeindehaus Rossow von 80 € auf 100 €

Gemeinderaum Staven von 60 € auf 80 €, für Angehörige der Feuerwehr von 30 € auf 40 €.

 

Die Mietverträge sind dementsprechend anzupassen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?


 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  X    

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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