Vorlage - VO-37-Fi-22-293

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Von Frau und Herr Mauksch wurde eine Spende in Höhe von 100,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Staven überwiesen. Gemäß § 6 Abs.4 der Hauptsatzung der Gemeinde Staven müssen Spendenannahmen ab 100,00 € durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Für diese Spende kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden, da diese einen gemeinnützigen Zweck gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 12 darstellt.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt auf ihrer heutigen Sitzung gemäß $ 44 KV M-V die Annahme der Spende von

 

Frau und Herrn

Ursula und Wolfram Mauksch

Neuenkirchener Straße 10

17039 Staven

 

In Höhe von 100,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Staven.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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