Vorlage - VO-41-Fi-22-294

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Frau Ulrike Schielke-Ziesing hat am 20.04.2022 einen Betrag i.H.v. 250,00 € überwiesen und möchte lt. dem Verwendungszweck die Förderung der Arbeit der Feuerwehr Woggersin in Form einer Geldspende unterstützen.

Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Woggersin entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Spende ab 100,00 €.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt gem. § 44 Abs. 4 KV M-V in Ihrer heutigen Sitzung die Annahme einer Geldspende von Frau Ulrike Schielke-Ziesing für die Förderung der Arbeit der Feuerwehr Woggersin i.H.v. 250,00 €.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

 

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Anlagen

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