Vorlage - VO-41-BO-22-297

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 06.05.2022 fand die Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Woggersin statt. Zum Gemeindewehrführer wurde Herr Christoph Kracht gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Für due Wahl des Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag form- und fristgerecht eingereicht.

Der Kamerad Christoph Kracht verfügt über folgende Ausbildungen: Truppführer, Gruppenführer und Zugführer.
Damit erfüllt er gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung, Anlage 1 nur teilweise die Mindestausbildung für die Funktion des Gemeindewehrführers.
Der Kamerad Kracht verpflichtet sich, die fehlende Ausbildung – Leiter einer Feuerwehr – innerhalb der nächsten zwei Jahre nachzuholen.

 

Der Kamerad Christoph Kracht ist mit der Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin stimmt der Wahl des Kameraden Christoph Kracht zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Woggersin zu und ernennt den Kameraden Kracht zum Ehrenbeamten mit Wirkung vom 06.05.2022 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren.

 

Der Kamerad Kracht hat innerhalb der nächsten zwei Jahre die fehlende Ausbildung „Leiter einer Feuerwehr“ nachzuholen.

 

Der Kamerad wurde vereidigt und legte das Gelöbnis ab.

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein 

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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