Vorlage - VO-42-ZD-22-614
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung für den Abstimmungsvorstand anlässlich des am 14.08.2022 durchzuführenden Bürgerentscheids
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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Entscheidung
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07.06.2022
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Sachverhalt
Am 14.08.2022 findet gem. Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin vom 03.05.2022 der Bürgerentscheid über die Abberufung des Bürgermeisters als Abstimmung in Abstimmungsräumen statt. Eine zusätzliche Briefabstimmung ist entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 2 Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV-DVO) zugelassen.
Gem. § 17 Abs. 5 KV-DVO i. V. m. § 11 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) wird in der Gemeinde für jeden Stimmbezirk für den Abstimmungstag ein Abstimmungsvorstand gebildet.
Gemäß § 12 LKWG M-V üben die Mitglieder ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.
Der Beschlussvorschlag zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung und einem Verpflegungsgeld soll die Bereitschaft zur Übernahme einer Funktion im Abstimmungsvorstand fördern.
Die Abstimmungsvorstände bestehen entsprechend § 11 LKWG M-V aus einem Abstimmungsvorsteher oder der Abstimmungsvorsteherin, deren Stellvertreter/in und drei bis sieben weiteren Mitgliedern, von denen einer als Schriftführer bzw. eine als Schriftführerin sowie eine Vertretung zu bestellen ist.
Die Notwendigkeit der Besetzung ergibt sich aus dem Umfang der Aufgaben während der Abstimmungshandlung. Hierzu zählt u. a. die Einlasskontrolle, die Prüfung des Abstimmungsverzeichnisses, die Zählvermerke, die Ausgabe der Stimmzettel und die Beaufsichtigung der Urne.
Weiterhin müssen die Abstimmungsvorsteherin oder der Abstimmungsvorsteher bzw. deren Stellvertreter/innen jederzeit zur Klärung von Einzelfragen als Ansprechpartner den Stimmberechtigten des Stimmbezirks zur Verfügung stehen. Insbesondere sind Stimmberechtigte mit Behinderungen bzw. ältere Stimmberechtigte bei der Vorbereitung der Abstimmungshandlung zu unterstützen.
Während der vorgegebenen Abstimmungszeit ist die Gewährung angemessener Pausenzeiten für alle Mitglieder des Abstimmungsvorstandes erforderlich.
Der Abstimmungsvorsteher oder die Abstimmungsvorsteherin entscheidet in eigener Zuständigkeit über den Einsatz der Mitglieder des Abstimmungsvorstands während der Abstimmungshandlung, über die Pausenzeiten und die Aufgabenverteilung während der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses.
Demnach wird beabsichtigt die Abstimmungsvorstände während der Abstimmungshandlung bzw. zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses mit jeweils sechs Personen zu besetzen.
Der Einsatz von weniger Mitgliedern im Abstimmungsvorstand würde letztlich die Absicherung der Abstimmungshandlung gefährden.
In den vorangegangenen Wahlhandlungen in der Gemeinde Wulkenzin wurde festgestellt, dass sich die Gewinnung einer ausreichenden Anzahl von geeigneten Wahlhelfern äußerst schwierig gestaltet.
Es wird daher angeregt, den Regelsatz der Erfrischungsgelder (35,00 € für Abstimmungsvorsteher/der Abstimmungsvorsteherin und 25,00 € für die übrigen Mitglieder) aufzustocken.
In der Gemeinde Wulkenzin sind zwei Wahllokale zu besetzen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt den Mitgliedern des Abstimmungsvorstandes, eine Aufwandsentschädigung in Abhängigkeit der jeweiligen Funktion beim anstehenden Bürgerentscheid über die Abberufung des Bürgermeisters am 14.08.2022 zu zaheln.
(Bei der in § 14 LKWO M-V genannten Aufwandsentschädigung i. H. v. 35,00 Euro für die Vorsitzenden und 25,00 € für die weiteren Mitglieder handelt es sich um einen Mindestbetrag.)
Aufwandsentschädigung
Funktion |
Vorschlag inkl. Mindestbetrag |
Entscheidung der Gemeindevertretung inkl. Mindestbetrag |
Abstimmungsvorsteher/in |
80 Euro |
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Schriftführer/in |
75 Euro |
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stellv. Abstimmungsvorsteher/in |
70 Euro |
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stellv. Schriftführer/in |
70 Euro |
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Beisitzer/innen |
60 Euro |
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Verpflegungsgeld
Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, dass der Abstimmungsvorstand für den Bürgerentscheid am 14.08.2022
[ ] ein Verpflegungsgeld i. H. v. ________ erhält.
[ ] kein weiteres Verpflegungsgeld erhält.
(zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen)
Finanz. Auswirkung
Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen erfolgen aufgrund § 50 KV M-V i.V.m. der Hauptsatzung der Gemeinde Wulkenzin und werden durch zusätzliche Mittelbewirtschaftungen im Produktkonto 61100-4013000 finanziert.
Haushaltsrechtliche Auskwirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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X |
Ja |
X |
ergebniswirksam |
X |
finanzwirsam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
1.000,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 61100.4013000 in Höhe von: |
1.000,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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