Vorlage - VO-37-BO-22-284

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 24.05.2016 hat die Gemeinde Staven die Durchführung der Ausschreibung der Schutz- und Dienstbekleidung der Feuerwehr Staven auf das Amt übertragen. Die Ausschreibung über das Amt dauert allerdings zu lange und es werden kaum Angebote eingereicht, weshalb die Vergabe ab dem Jahr 2022 wieder eigenständig für die einzelnen Gemeinden erfolgen soll. Das Ausschreibungsverfahren läuft, wie die Jahre zuvor, über das Amt.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Staven beschließt auf ihrer heutigen Sitzung den Beschluss zur Aufgabenübertragung gemäß § 127 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) aufs Amt - Ausschreibung Lieferung Dienst- und Schutzbekleidung der Feuerwehr Staven (VO-37-BO-2016-092) aufzuheben und ab dem Jahr 2022 die Beschaffung gemäß der gesetzlichen Vorgaben über das Amt eigenständig zu übernehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein 

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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