Vorlage - VO-35-OA-2014-085

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 und 2 des Landeskommunalwahlgesetzes M-V vom 16.12.2010

(GVOBl. S.690), zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des LKWG M-V vom 25.11.2013 (GVOBl. M-V S. 658) finden eventuelle Bürgermeisterstichwahlen 2 Wochen nach der Hauptwahl statt. Die Gemeindevertretung kann diesen Termin durch einen Beschluss, der spätestens bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen gefasst werden kann (12.03.2014), um bis zu 2 Wochen verschieben.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Da eine eventuelle Bürgermeisterstichwahl in diesem Jahr am Pfingstsonntag stattfinden würde, beschließt die Gemeindevertretung Neverin in ihrer heutigen Sitzung, diese am Sonntag, den 15. Juni 2014 durchzuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

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