Vorlage - VO-35-FI-2014-082

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die elfte Änderung der Gebührensatzung zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten entsprechend der Landesverordnung über die Höhe der durchschnittlichen Betriebskosten (Regelkosten) in der Kinderförderung vom 29.01.2003.

Die 11. Satzung tritt rückwirkend zum 01.02.2014 in Kraft, gleichzeitig tritt die zehnte  Änderungssatzung vom 09.02.2011 außer Kraft.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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