Vorlage - VO-41-BO-22-284
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme einer Spende nach § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung M-V für die Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Woggersin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
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Entscheidung
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16.02.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Sachspenden ab 100 €, sofern die Entscheidung nicht dem Hauptausschuss obliegt. Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Hauptausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertretung über die Annahme der Geldspenden zu entscheiden hat.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
