Vorlage - VO-33-FI-2014-030

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin zu entscheiden.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie die Gründe anzugeben.

 

Auf der Grundlage des öffentlich – rechtlichen Vertrages der Stadt Burg Stargard, der Ämter Stargarder Land, Friedland, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Neustrelitz – Land, Neverin, Woldegk und der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit Sitz in Neverin erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses 2010.

 

Eine Entlastung wird empfohlen.

 

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2010.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

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