Vorlage - VO-33-FI-2014-030
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin
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Entscheidung
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23.01.2014
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin zu entscheiden.
Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie die Gründe anzugeben.
Auf der Grundlage des öffentlich – rechtlichen Vertrages der Stadt Burg Stargard, der Ämter Stargarder Land, Friedland, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Neustrelitz – Land, Neverin, Woldegk und der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit Sitz in Neverin erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses 2010.
Eine Entlastung wird empfohlen.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
