Vorlage - VO-38-BO-21-548
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 17 "Erweiterung Gewerbegebiet Hellfeld" - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
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Entscheidung
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01.12.2021
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Sachverhalt
Mit Beschluss vom 08.12.2020 (Nr. VO-38-BO-20-503) wurde dem Antrag der Firma Metallbau Ramm vom 20.11.2020 zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur Erweiterung der Produktionsstätte in der Hellfelder Straße 1c stattgegeben.
In diesem Zusammenhang wurde auch entschieden, dass die nun nicht mehr benötigte Freihaltetrasse (zwischen Autohaus Piffrement und Hotel Hellfeld) überplant und als Gewerbefläche angeboten werden kann.
Der Vorentwurf des Planungsbüros (Anlage 2 + 3) liegt nunmehr vor und soll im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt werden.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:
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Für das Gewerbegebiet Hellfeld soll in zwei Bereichen eine Erweiterung stattfinden. Das ca. 1,1 ha große Gebiet umfasst zwei Einheiten mit den Flurstücken 110/1, 110/4, 110/17, 110/76 und 110/110 (alle teilweise) der Flur 3, Gemarkung Trollenhagen. Die Planbereiche befinden sich östlich der Landesstraße L35 und schließen an die bereits bestehende Gewerbestandorte an. Für das Gebiet, welches sich aus der Darstellung in der Anlage 1 ergibt, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
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Ziel der Bauleitplanung die Erweiterung des bestehenden Gewerbestandortes Hellfeld der Gemeinde Trollenhagen.
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Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
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Der vom Planungsbüro erarbeitete Vorentwurf (Anlage 2) einschließlich Begründung (Anlage 3) werden von der Gemeinde gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) soll durch Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt werden
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Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Sämtliche Kosten des Verfahrens, die den Teilbereich 1 (Metallbau Ramm) umfassen, sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Ein entsprechender öffentlich-rechtlicher Vertrag ist zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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299,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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