Vorlage - VO-34-BO-21-490
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Erhöhung der Grundgebühr für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen, Anpassung der Zulagen für die dezentralen Entsorgung sowie die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Neuenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Neuenkirchen
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Anhörung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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25.10.2021
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Sachverhalt
Gemäß § 3 Nr. 5 des Abwasserbeseitigungsvertrags hat die TAB jährlich bis zum 30.08. eine Gebührenkalkulation vorzulegen und über notwendige Satzungsänderungen zu informieren. Entsprechend Mitteilung der TAB GmbH vom 16.08.2021, erhalten am 01.09.2021, ergibt sich ab 01.01.2022 die Notwendigkeit, die Entsorgungsgebühr und Zulagen für die Entsorgung der abflusslosen Gruben/Kleinkläranlagen zu erhöhen.
Entgeltart |
Bisheriger Preis |
Preis ab 01.01.2022 |
Abflusslose Gruben |
15,73 €/m³ |
19,65 €/m³ |
Kleinkläranlagen |
30,41 €/m³ |
37,44 €/m³ |
Zulagen |
Bisheriger Preis |
Preis ab 01.01.2022 |
Saugschlauch ab 10 m |
0,60 €/m |
1,12 €/m |
vergebliche Anfahrt |
41,65 €/vergebl. Anfahrt |
92,82 €/vergebl. Anfahrt |
Abfuhr an Sonn- und Feiertagen |
85,68 €/Abfuhr |
213,31 €/Abfuhr |
Notfahrt werktags 16Uhr-7 Uhr |
0,00 €/Abfuhr |
183,71 €/Abfuhr |
Sofern die Gemeindevertretung der Erhöhung zustimmt, ist zeitgleich die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen entsprechend zu ändern.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt,
die Erhöhung der Entsorgungsgebühr der abflusslosen Gruben von 15,73 €/m³ auf 19,65€/m³ ab dem 01.01.2022
die Erhöhung der Entsorgungsgebühr der Kleinkläranlagen von 30,41 €/m³ auf 37,44€ /m³
ab dem 01.01.2022
die Erhöhung/Ergänzung der Zulagen für:
- Saugschlauch ab 10 m von 0,60 €/m auf 1,12 €/m,
- vergebliche Anfahrt von 41,65 €/vergebl. Anfahrt auf 92,82 €/vergebl. Anfahrt,
- Abfuhr an Sonn- und Feiertagen von 85,68 €/Abfuhr von 213,31 €/Abfuhr,
- Notfahrt werktags 16 Uhr -7 Uhr von 0,00 €/Abfuhr auf 183,71 €/Abfuhr,
und die damit verbundene 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Neuenkirchen.
Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.
Die Regelung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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68,3 kB
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