Vorlage - VO-34-BO-21-490

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 3 Nr. 5 des Abwasserbeseitigungsvertrags hat die TAB jährlich bis zum 30.08. eine Gebührenkalkulation vorzulegen und über notwendige Satzungsänderungen zu informieren. Entsprechend Mitteilung der TAB GmbH vom 16.08.2021, erhalten am 01.09.2021, ergibt sich ab 01.01.2022 die Notwendigkeit, die Entsorgungsgebühr und Zulagen für die Entsorgung der abflusslosen Gruben/Kleinkläranlagen zu erhöhen.

 

Entgeltart

Bisheriger Preis

Preis ab 01.01.2022

Abflusslose Gruben

15,73 €/m³

19,65 €/m³

Kleinkläranlagen

30,41 €/m³

37,44 €/m³

 

Zulagen

Bisheriger Preis

Preis ab 01.01.2022

Saugschlauch ab 10 m

0,60 €/m

1,12 €/m

vergebliche Anfahrt

41,65 €/vergebl. Anfahrt

92,82 €/vergebl. Anfahrt

Abfuhr an Sonn- und Feiertagen

85,68 €/Abfuhr

213,31 €/Abfuhr

Notfahrt werktags 16Uhr-7 Uhr

0,00 €/Abfuhr

183,71 €/Abfuhr

 

Sofern die Gemeindevertretung der Erhöhung zustimmt, ist zeitgleich die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen entsprechend zu ändern.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt,

 

die Erhöhung der Entsorgungsgebühr der abflusslosen Gruben von 15,73 €/m³ auf 19,65€/m³ ab dem 01.01.2022

 

die Erhöhung der Entsorgungsgebühr der Kleinkläranlagen von 30,41 €/m³ auf 37,44€ /m³

ab dem 01.01.2022

 

die Erhöhung/Ergänzung der Zulagen für:

 

  1. Saugschlauch ab 10 m von 0,60 €/m auf 1,12 €/m,

 

  1. vergebliche Anfahrt von 41,65 €/vergebl. Anfahrt auf 92,82 €/vergebl. Anfahrt,

 

  1. Abfuhr an Sonn- und Feiertagen von 85,68 €/Abfuhr von 213,31 €/Abfuhr,

 

  1. Notfahrt werktags 16 Uhr -7 Uhr von 0,00 €/Abfuhr auf 183,71 €/Abfuhr,

 

und die damit verbundene 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Neuenkirchen.

 

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

Die Regelung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...