Vorlage - VO-41-BO-21-265
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle in der Gemeinde Woggersin, auf dem Flurstück 56/68, Flur 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
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Entscheidung
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25.08.2021
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Sachverhalt
In Abstimmung zwischen der Feuerwehr, dem Bürgermeister und dessen 1. Stellvertreter, wurde am 03.08.2021 festgelegt, dass auf einer Teilfläche, auf dem Flurstück 56/68, Flur 1, Gemarkung Woggersin, eine unterirdische Löschwasserentnahmestelle zu entrichten ist.
Die jetzige Entnahmestelle (Gewässer Pool) ist ungeeignet.
Entsprechend Arbeitsblatt W 405 – Bereitstellung von Löschwasser – ist für das Wohngebiet eine Löschwassermenge von 96m³/2h (48m³/h) vorzuhalten.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Errichtung einer unterirdischen Löschwasserentnahmestelle auf dem Flurstück 56/68, Flur 1, Gemarkung Woggersin. (Siehe Anlage)
Für die Maßnahme sind entsprechende Fördermittel einzuwerben.
Der Bürgermeister wird abweichend von § 6 Abs. 1 Nr.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Woggersin vom 18.09.2019 ermächtigt, alle in dem Zusammenhang erforderlichen bauvorbereitenden Maßnahmen (Baugrund, Planung) zu beauftragen.
Diese Ermächtigung beschränkt sich auf einen Höchstwert von insgesamt 20.000 €.
Der Auftrag ist vom Bürgermeister und einem seiner Stellvertreter auszufertigen.
Die Gemeindevertretung ist in der nach Auftragserteilung folgenden Gemeindevertretersitzung über die Auftragsvergabe zu informieren.
Für die Vergabe sind die einschlägigen Vergabebestimmungen einzuhalten.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Haushaltsjahr 2022 einzuplanen, erfolgt jedoch nur unter Bereitstellung von Fördermitteln.
