Vorlage - VO-41-BO-21-260

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei der Realisierung der Bebauung im Bereich der Ergänzungsfläche 3 (östlich der Hofstraße) ist die satzungsgerechte Verkehrsfläche nicht geeignet ein angemessenes Abfließen des Verkehrs zu gewährleisten. Daher ist die Schaffung von Baurecht für eine ca. 44 m lange Straße im Einrichtungsverkehr (Verbindungsweg), die den Südteil der Hofstraße mit der Straße "Alte Gärtnerei" verbindet erforderlich.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt:

 

  1. Die Aufstellung der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Alte Gärtnerei“ der Gemeinde Woggersin.

 

  1. Das Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für eine ca. 44 m lange Straße im Einrichtungsverkehr, die den Südteil der Hofstraße mit der Straße Alte Gärtnerei verbindet.

 

  1. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB) und die Planungsanzeige nach § 17 LPlG M-V zu veranlassen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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Anlagen

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