Vorlage - VO-41-FI-2012-003

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt auf  ihrer Sitzung am 18.04.2012 entsprechend § 45 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung vom 13. Juli 2011  (GVOBl. M-V  2011  S. 777 die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 mit folgendem Ergebnis- und Finanzhaushalt:

 

1. im Ergebnishaushalt

a)                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf              481.500 EUR

              der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf              567.400 EUR

              der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              - 85.900 EUR

 

b)                  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf              0 EUR

              der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf              0 EUR

              der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              0 EUR

             

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf              - 85.900 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf              0 EUR

              die Entnahme aus Rücklagen auf              0 EUR

              das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf              - 85.900 EUR

 

2. im Finanzhaushalt

a)              die ordentlichen Einzahlungen auf              417.600 EUR

              die ordentlichen Auszahlungen auf              446.700 EUR

              der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              - 29.100 EUR

 

b)              die außerordentlichen Einzahlungen auf              0 EUR

              die außerordentlichen Auszahlungen auf              0 EUR

              der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              0 EUR

 

c)              die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf              148.500 EUR

              die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              217.300 EUR

              der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              - 68.800 EUR

 

d)              die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              0 EUR

              die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              0 EUR

              der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              0 EUR

 

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf              0 EUR

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf              0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf              41.700 EUR

 

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.              Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen(Grundsteuer A) auf              260 v. H.

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf              350 v. H.

 

2.              Gewerbesteuer auf              285 v. H.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

 

§ 7 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres (2010) betrug              1.529.218,39 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

(2011) beträgt              1.329.418,39 EUR

und zum 31.12. des Haushaltsjahres (2012)              1.243.518,39 EUR

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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