Vorlage - VO-35-BO-21-471

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Beschaffung der Schiebleiter erfolgte in Form der freihändigen Vergabe /Verhandlungsvergabe. Von drei Bietern wurde Angebote abgefordert. Alle drei Bieter reichten ihr Angebot bis zum 23.04.2021 ein. Die formelle Prüfung ist abgeschlossen. Bei der fachlichen Prüfung bedarf es noch der Aufklärung zur Auskömmlichkeit der Preise. Ein Ergebnis ist nicht bis zum Versand der Einladung zur GV, am 04.05.2021, zu erwarten.

So dass wir der Gemeindevertretung empfehlen, dem Bürgermeister abweichend von § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 2. Änderung zur Hauptsatzung vom 18.12.2020 zu ermächtigen, nach abschließender Auswertung der Angebote den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Ermächtigung beschränkt sich auf einen Höchstwert von insgesamt 14.000 €.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Bürgermeister abweichend von § 7 Abs. 1.Nr.1 der 2. Änderung zur Hauptsatzung vom 18.12.2020 ermächtigt, nach abschließender Auswertung der Angebote den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Ermächtigung beschränkt sich auf einen Höchstwert von insgesamt 14.000 €.

Der Auftrag ist vom Bürgermeister und einem seiner Stellvertreter auszufertigen. Die Gemeindevertretung ist in der nach Auftragserteilung folgenden Gemeindevertretersitzung über die Auftragsvergabe zur informieren.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

 

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