Vorlage - VO-34-ZDFi-20-439

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern den Jahresabschluss spätestens am 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgte durch den Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin.

Ein entsprechender Prüfbericht inklusive Anlagen zum Jahresabschluss liegt allen Mitgliedern der Gemeindevertretung vor.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt gemäß § 60 Absatz 1 i.V.m. § 127 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) den Jahresabschluss 2018 anzuerkennen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

r Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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