Vorlage - VO-40-BO-20-323

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den Projektentwickler (K&K Projekt UG An der Landwehr 12 aus 17033 Neubrandenburg) wurde der Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung eines Sondergebiets Photovoltaikanlage gestellt.

 

Durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof wurde daraufhin der Aufstellungsbeschluss am 16.01.2020 (Beschluss-Nr. VO-40-BO-2020-285) gefasst.

 

In der Zeit vom 08.06.2020 bis einschließlich 10.07.2020 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange statt.

 

Des Weiteren wurde auf Wunsch der Gemeinde am 19.10.2020 eine Einwohnerversammlung zu diesem Vorhaben durchgeführt.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im sog. Parallelverfahren mit der Aufstellung der Satzung über den B-Plan Nr. 9 "Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 2".

 

Die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung Blankenhof zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt.

 

Im Ergebnis der Abwägung wurde ein entsprechender Entwurf durch das Planungsbüro erarbeitet, der hiermit der Gemeindevertretung zur Billigung vorgelegt wird. Dieser Entwurf ist nach Freigabe durch die Gemeindevertretung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Des Weiteren sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 zu beteiligen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Herr Kappenberg als Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt:

Abwägungsbeschluss:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.

 

  1. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Offenlegungsbeschluss:

 

3. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 2, Stand: 01.09.2020) mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 3, Stand: 01.09.2020) einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Anlage 5) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

5. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung der Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Ja

 

x

Nein

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Anlagen

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