Vorlage - VO-37-BO-20-249

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Das Amt wurde seitens der Wehrführung der FFw Staven darüber informiert, dass in Abstimmung zwischen Bürgermeister und Feuerwehr die Beschaffung von nur 1 Schiebleiter für völlig ausreichend gehalten wird. Eine Schiebleiter ist für den Bereich Ringstraße 1-6 und 7 vollkommend ausreichend. Die Beschaffung einer Schiebleiter für das Gutshaus Staven wird nicht für notwendig erachtet.

Der Bürgermeister beauftragte das Amt dahingehend einen entsprechenden Änderungsbeschluss vorzubereiten.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Änderung des Beschlusses VO-37-BO-2020-236 vom 29.09.2020 dahingehend, dass die Gemeinde statt der beschlossenen 3 Schiebleitern nur 1 Schiebleiter inkl. Lagerungsbox anschaffen wird. Die Schiebleiter ist dann für den Standort Ringstraße 1-6 und 7 in Staven vorgesehen. Die Beschaffung einer Schiebleiter für den Standort Gutshaus Staven wird als nicht erforderlich erachtet.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

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