Vorlage - VO-37-BO-20-249
Grunddaten
- Betreff:
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Änderung zum Beschluss -VO-37-BO-2020-236 - Beschaffung dreiteilige Schiebleiter
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
- Verfasser:
- Niestaedt, Christin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Staven
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Entscheidung
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17.11.2020
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Sachverhalt
Das Amt wurde seitens der Wehrführung der FFw Staven darüber informiert, dass in Abstimmung zwischen Bürgermeister und Feuerwehr die Beschaffung von nur 1 Schiebleiter für völlig ausreichend gehalten wird. Eine Schiebleiter ist für den Bereich Ringstraße 1-6 und 7 vollkommend ausreichend. Die Beschaffung einer Schiebleiter für das Gutshaus Staven wird nicht für notwendig erachtet.
Der Bürgermeister beauftragte das Amt dahingehend einen entsprechenden Änderungsbeschluss vorzubereiten.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Änderung des Beschlusses VO-37-BO-2020-236 vom 29.09.2020 dahingehend, dass die Gemeinde statt der beschlossenen 3 Schiebleitern nur 1 Schiebleiter inkl. Lagerungsbox anschaffen wird. Die Schiebleiter ist dann für den Standort Ringstraße 1-6 und 7 in Staven vorgesehen. Die Beschaffung einer Schiebleiter für den Standort Gutshaus Staven wird als nicht erforderlich erachtet.
