Vorlage - VO-35-BO-2020-443

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Regenrückhaltebecken mit integrierter Löschwasserentnahmestelle „Am Feldrain“ in Neverin ist derzeit wieder zum Teil mit Schilf und Pflanzen zugewachsen. Dadurch wird die Löschwasserentnahmestelle beeinträchtigt. Damit diese wieder ordnungsgemäß funktioniert, müssen Schilf und Pflanzenbewuchs beräumt werden.

Zur Klärung der Problematik fand dazu am 08.10.2020 eine Vorortbegehung mit den Neubrandenburger Stadtwerken statt. Hier wurde noch einmal eindeutig geklärt, dass nur das Regenrückhaltebecken ins Eigentum der Neubrandenburger Stadtwerke übergeht, nicht aber die integrierte Löschwasserentnahmestelle. Diese verbleibt in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde.

Die Stadtwerkte sind jedoch gerne bereit, auf Kosten der Gemeinde, die Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Die Kosten liegen bei ca. 5.700 € brutto.

 

Für die Unterhaltung von Löschwasserentnahmestellen sind im Haushalt 5.000 € eingeplant. Davon wurden bereits 5.012,31 € ausgegeben. Die Gemeinde muss daher, sofern die Unterhaltungsmaßnahme in diesem Jahr realisiert werden soll, den Beschluss zur Bereitstellung der überplanmäßigen Ausgaben fassen.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen an der Löschwasserentnahmestelle „Am Feldrain“ Neverin und die damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 5.700 € brutto.

 

Die Arbeiten werden seitens der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH durchgeführt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 5.700,00

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 5.000 € (5.012,31€ bereits ausgegeben)

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12600

Bezeichnung: Außenanlagen

Sachkonto: 5231200

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

überplanmäßig bereitgestellt werden. Eine Finanzierung ist aus Einsparungen im Bereich der Personalkosten für das Haushaltsjahr 2020 möglich.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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