Vorlage - VO-37-BO-2020-236
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur außerplanmäßigen Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen (Schiebleitern) für die Freiwillige Feuerwehr Staven
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Staven
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Entscheidung
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29.09.2020
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Sachverhalt
Am 11.08.2020 wurde der Gemeinde und Wehrführung der 1. Entwurf zur Brandschutzbedarfsplanung vorgestellt. Ein wichtiger Bestandteil der Brandschutzbedarfsplanung ist die Gefahrenanalyse von Gebäude und Objekten sowie deren Nutzung. In der Gemeinde, insbesondere im Ortsteil Staven, befinden sich Gebäude mit einer Rettungshöhe (Brüstungshöhe) von mehr als 7 m. Zur Menschenrettung ist hier der Einsatz der Drehleiter erforderlich, oder in Ausnahmefälle übergangsweise bis zum Eintreffen der Drehleiter, die 3 teilige Schiebleiter.
Die erforderlichen Eintreffzeiten betragen für die Drehleiter 15 min und für die Schiebleiter 10 min.
Die Feuerwehr Staven verfügt über eine Löschfahrzeug LF 8/6 ohne 3 teilige Schiebleiter. (gehört nicht zur Mindestbeladung eines LF 8/6).
Entsprechend der Alarm und Ausrückordnung wird daher die Drehleiter von der Feuerwehr Friedland angefordert. Diese Eintreffzeit beträgt hier 30 min. Die Schiebleiter wird im Einsatzfall von der Feuerwehr Brunn angefordert. Die Eintreffzeit beträgt hier 13 min.
Die erforderlichen Eintreffzeiten werden hier überschritten.
Im Ergebnis dieser Erkenntnis, beauftragte der Bürgermeister, Herr Böhm, die Verwaltung, einen entsprechenden Beschluss für die außerplanmäßige Beschaffung von Schiebleitern vorzubereiten inkl. Einholung eines Angebotes.
Da eine Verlastung der Schiebleiter auf dem vorhandenen Fahrzeug nicht möglich ist, sollen die Leitern an den betroffenen Objekten deponiert werden.
Die Kosten für die Anschaffung einer Schiebleiter inkl. Lagerungsbox belaufen sich auf ca. 6.000€ (brutto)
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 18.000,00 € (außerplanmäßig)
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 0,00 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12600
Bezeichnung: Auszahlungen für bewegl. AV über 1.000 €
Sachkonto: 7857100
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: 2001
Bezeichnung: Anschaffung BGA
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außerplanmäßig bereitgestellt werden. In der Planung der Gemeinde war u.a. die Planungsleistungen für den Radweg in Höhe von 30.000 €. Dieser Betrag wird auf 12.000 € reduziert, weil nicht alle Leistungsphasen ausgeschrieben werden. Die verbleibenden 18.000 € können zur Finanzierung der pflichtigen Aufgaben im Brandschutz eingesetzt werden. |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
