Vorlage - VO-37-BO-2020-240

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde kann gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Gebieten, in denen städtebauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.

 

Mit diesem Beschluss wird die entsprechende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung) für das Gebiet „Bahndamm“ der Gemeinde Staven beschlossen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt den Erlass der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung) für das Gebiet „Bahndamm“ der Gemeinde Staven in der vorliegenden Fassung.

Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 5 KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

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Anlagen

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