Vorlage - VO-38-ZDFi-2020-474

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für das Dorffest der Gemeinde Trollenhagen wurden Spenden überwiesen. Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 100,00 €.

 

Mitwirkungsverbot:

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung gemäß § 44 Kommunalverfassung M-V die Annahme folgender Spenden:

Herrn
Jörg Hoffmann
Bahnhofstraße 12
17039 Blankenhof
in Höhe von 100,00 €

und

CS Solarpark IV GmbH
Ginnheimer Str. 4
65760 Eschborn
in Höhe von 3.000,00

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

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