Vorlage - VO-38-BO-2020-489
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Umbenennung der Straße "Süd" in "Zum Fliegerhorst"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anna-Lena Klatt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
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Entscheidung
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16.09.2020
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Sachverhalt
Die Änderung ist auf Grund der Verwirrung mit der Straßennamensgebung auf städtischem Gebiet erforderlich. Dort lautet die Straße nämlich „Südstraße“. Es treten immer wieder Probleme mit fehlgeleiteten Fahrzeugen durch die Navigationsgeräte auf.
Betroffen von der Umbenennung sind lediglich ein privates Grundstück und die Kaserne.
Der Straßenabschnitt befindet sich auf dem Flurstück 66/3 der Flur 3 in der Gemarkung Trollenhagen. (Siehe Anlage)
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
Die Gemeinde beschließt auf Grund der immer wiederkehrenden Verwirrungen durch die ähnlichen Straßennamen den Straßennamen „Süd“ in „Zum Fliegerhorst“ zu ändern.
x | Ja |
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| Nein |
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I. Gesamtkosten der Maßnahme : ca. 60 € für das neue Straßenschild
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 500 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 54100
Bezeichnung: Geräte und Ausstattung
Sachkonto: 5238000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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580,9 kB
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