Vorlage - VO-35-BO-2020-433
Grunddaten
- Betreff:
-
Anschaffung von Technik und Kleingeräten für den Gemeindehof in Neverin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Monika Hennig
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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09.09.2020
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Sachverhalt
Da die Einladung zur Gemeindevertretersitzung am 09.09.2020 schon versandt wurden und die nächste Gemeindevertretersitzung erst im November stattfindet, soll dieser Beschluss noch nachträglich in dieser Sitzung behandelt werden und wird daher als Eilantrag nachgereicht.
Für den Gemeindehof in Neverin sollen Technik und Kleingeräte im Gesamtwert von ca. 9.200,00 € angeschafft werden.
-Makita Akku Mehrfachgeräte
Handkreissäge, Winkelschleifer, Kombihammer, Stichsäge, Akkustation,
Kompressor, Rührgerät 2.000 €
-Hochdruckreiniger mit Warmwasser Känzele 2.700 €
-Akku-Astschere 1.200 €
-Mobile Tankstelle 650 €
-Kleinwerkzeuge (Nusskasten & Sonstiges) 350 €
-Ordnungssystem über Werkbank. 300 €
- Kanister Diesel und Benzin (3x Diesel, 5x Benzin) 150 €
- Metall Gerätehaus für Betriebsstoffe und Kraftstoffe 1.300 €
-Taschenlampen / Werkzeuglampe 50 €
-Absperrbake mit Füßen 2 m lang 500 €
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Anschaffung von Technik und Kleingeräten im Wert vom ca. 9.200 €.
Die jeweiligen Vergabevorschriften sind bei der Anschaffung der Kleingeräte zu beachten, insbesondere die Vorschriften zum Direktauftrag (§ 14 UVgO i. V. m. I Nr. 2 VgE M-V).
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
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| Nein |
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I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 9.200 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 7.800 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 11403
Bezeichnung: Auszahlungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sachkonto: 7857000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: 2001
Bezeichnung: BGA Gemeindearbeiter
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung. Die Kleingeräte unter 1.000 € werden aus dem laufenden aufwand der Gemeindearbeiter finanziert. |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
