Vorlage - VO-35-BO-2020-433

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Da die Einladung zur Gemeindevertretersitzung am 09.09.2020 schon versandt wurden und die nächste Gemeindevertretersitzung erst im November stattfindet, soll dieser Beschluss noch nachträglich in dieser Sitzung behandelt werden und wird daher als Eilantrag nachgereicht.

 

Für den Gemeindehof in Neverin sollen Technik und Kleingeräte im Gesamtwert von ca. 9.200,00 € angeschafft werden.

 

-Makita Akku Mehrfachgeräte

Handkreissäge, Winkelschleifer, Kombihammer, Stichsäge, Akkustation,

Kompressor, Rührgerät        2.000 €

-Hochdruckreiniger mit Warmwasser Känzele      2.700 €

-Akku-Astschere         1.200 €

-Mobile Tankstelle            650 €

-Kleinwerkzeuge (Nusskasten & Sonstiges)         350 €

-Ordnungssystem über Werkbank.          300 €

- Kanister Diesel und Benzin (3x Diesel, 5x Benzin)        150 €

- Metall Gerätehaus für Betriebsstoffe und Kraftstoffe     1.300 €

-Taschenlampen / Werkzeuglampe            50 €

-Absperrbake mit Füßen 2 m lang          500 €

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Anschaffung von Technik und Kleingeräten im Wert vom ca. 9.200 €.

Die jeweiligen Vergabevorschriften sind bei der Anschaffung der Kleingeräte zu beachten, insbesondere die Vorschriften zum Direktauftrag (§ 14 UVgO i. V. m. I Nr. 2 VgE M-V).

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

x

Ja

 

 

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 9.200

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  7.800

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 11403

Bezeichnung: Auszahlungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung

Sachkonto: 7857000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt: 2001

Bezeichnung: BGA Gemeindearbeiter

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung. Die Kleingeräte unter 1.000 € werden aus dem laufenden aufwand der Gemeindearbeiter finanziert.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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