Vorlage - VO-35-BO-2020-431

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes Neverin wurde in Form der Verhandlungsvergabe 3 Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bis zur Submission am 21.08.2020 reichten 2 Bieter ihr Angebot ein. Ein Angebot musste aufgrund der Nichteinhaltung der Formvorschriften von der Wertung ausgeschlossen werden. Im Ergebnis der Auswertung des verbleibenden Angebotes musste festgestellt werden, dass zum einen das Angebot teilweise nicht den Bedingungen der Ausschreibung entspricht und aufgrund von nur einem vorliegenden wertbaren Angebot kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden konnte.

 

Die Gemeinde ist demnach gemäß § 48 Absatz 1, Satz 1 und 2 Unterschwellenvergabeordnung M-V (UVgO M-V) berechtigt die Ausschreibung aufzuheben.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Aufhebung der Ausschreibung „Planung (Objektplanung Gebäude und Innenräume) Erweiterung Feuerwehrgebäude Neverin“.

Die Planungsleistungen sind umgehend neu auszuschreiben. Die Ausschreibung hat dann in Form der öffentlichen Ausschreibung zu erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

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