Vorlage - VO-41-BO-2020-224
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Anschaffung eines Wasserwagens (5.000 l) zur Unterstützung der Löschwasserversorgung in der Gemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
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Entscheidung
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01.07.2020
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16.09.2020
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Sachverhalt
Die anhaltende Trockenheit beeinträchtigt die Löschwasserversorgung über die Entnahmestellen an den offenen Gewässern extrem, so dass der Bürgermeister zur Unterstützung der Löschwasserversorgung einen Wasseranhänger mit 5.000 l beschaffen möchte.
Laut Internetrecherchen belaufen sich die Kosten für einen gebrauchten Wasserwagen mit 5000l bei ca. 5000€ brutto.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung fasst in ihrer heutigen Sitzung den Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines Wasserwagens mit 5.000 l Fassungsvermögen.
Der Wasserwagen dient zur Unterstützung der Löschwasserversorgung in der Gemeinde.
Das Amt wird beauftragt in Abstimmung mit der Gemeinde/Feuerwehr entsprechende Angebote einzuholen und das Vergabeverfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.
Die Auftragsvergabe erfolgt in einer separaten Beschlussfassung.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 5.000 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 22.300 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12600
Bezeichnung: Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und techn. Anlagen
Sachkonto: 7856000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: 126002002
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| überplanmäßig durch Einzahlungen aus der Infrastrukturpauschale bereitgestellt werden. Die Anschaffung eines Wasserwagens war nicht Bestandteil der Haushaltsplanung. |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
