Vorlage - VO-35-BO-2020-427

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Ergebnis des Gesprächs mit Herr Dr. Elbing von der Firma energielenker GmbH, wurde der Gemeinde am 16.07.2020 per Mail mitgeteilt, dass aufgrund der derzeitigen Energiekosten eine Umstellung der Beleuchtungsanlagen kaum energetische Einspareffekte zu erwarten lassen. Die weiteren Kosten für Wartung/Instandhaltung lassen ebenfalls keine vertretbaren Einspareffekte zu erwarten, die eine Umrüstung und damit verbunden Investitionen rechtfertigen.

Im Durchschnitt ergeben sich für Neverin pro Leuchte 55 €/a Energiekosten und für Glocksin pro Leuchte 44 €/a. Mit diesem Ergebnis lassen sich keine nennenswerten energetischen Einsparpotentiale erwarten bzw. eine Amortisationszeitberechnung ergibt, dass sich ein Leuchtentausch nicht in akzeptabler Zeit amortisiert.

 

Der Gemeinde wird daher folgendes empfohlen:

 

Die Leuchten über Nacht abzuschalten. Soweit einzelne Leuchten oder Masten abgängig sind, diese einzeln oder straßenzugweise auszutauschen und hier auf energetisch effiziente LED-Leuchten umzustellen, zu dem Zeitpunkt mögliche Fördermittel einzubinden und alternativ zur Abschaltung oder Teilabschaltung über Nacht die straßenzugsweise über Nacht zu dimmen.

 

Da es sich bei den empfohlenen Maßnahmen um keine Investitionen handelt, ist die Ausschreibung von Planungsleistungen nicht erforderlich. Der Beschluss vom 18.12.2019 ist daher aufzuheben.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Im Ergebnis der Handlungsempfehlung der energielenker GmbH vom 16.07.2020 beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin in ihrer heutigen Sitzung den Beschluss zur Ausschreibung Planung Erneuerung Straßenbeleuchtung inkl. Umstellung auf LED und deren baulichen Durchführung – VO-35-BO-2019-397 vom 18.12.2019 aufzuheben. Die Gemeinde wird die Umstellung auf LED (Austausch der Leuchtenköpfe) abschnittsweise vornehmen. Dazu wird der Bauausschuss eine entsprechende Prioritätenliste erarbeiten und der Verwaltung vorlegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Ja

 

X

 

Nein

 

 

 

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