Vorlage - VO-34-BO-2020-410

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Über die Wehrführung wurde an die Gemeinde und die Verwaltung am 04.08.2020 der Antrag auf Fassung eines Grundsatzbeschlusses für die Ersatzbeschaffung eines Mannschaftstransportwagens/Mehrzweckfahrzeuges in den nächsten 2 Jahren gestellt.

Beim jetzigen MTW kam es in den letzten Jahren häufig zu größeren Reparaturkosten.

Das Fahrzeug weist erhebliche Mängel auf. (ausgeschlagene Lager und Schienensystem im Bereich Schiebetür, Fahrzeugelektronik)

Bei der Beschaffung des jetzigen MTWs wurde das Fahrzeug in Anlehnung an die Standardbeladung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges beladen und damit um mehrere hundert Kilo überladen.

Aus Sicherheitsgründen hat die neue Wehrführung (Kam. Herklotz/ Kam. Kurth) entschieden, Teile der Ausrüstung zu entnehmen um somit wieder einen sicheren Transport der Kameraden und Kinder/Jugendliche zur gewährleisten. Nur durch die Entnahme der Tragkraftspritze (TS), Saugschläuche und Armaturen konnte das zulässige Gesamtgewicht erreicht werden. Mit der Entnahme der TS verlor die Feuerwehr jedoch an einsatztaktischem Mehrwert. Dieser Zustand ist dauerhaft nicht tragbar, da die im Gemeindegebiet vorhandenen Löschwasserentnahmestellen meist nur über weite Schlauchwege und durch den Einsatz einer TS zu nutzen sind.

 

Die Kosten für ein neuen MTW/MZF nach DIN, liegen derzeit bei ca. 60.000 € brutto. Der Preis gilt vorerst bis zum 31.12.2021. Danach ist jährlich mit einer Preissteigerung von 3 % zu rechnen. Sonderzubehör wie Auszug für TS, Transportboxen für Schlauchmaterial etc., oder erforderliche Umbauten sind im Preis nicht enthalten. Hier sollten ebenfalls ca. 5% an Mehrkosten eingeplant werden. Somit ist mit einer Gesamtsumme von ca. 68.200 € zu rechnen.

 

Für die Beschaffung eines neuen MTW/MZF besteht die Möglichkeit folgende Fördermittel zu beantragen:

Landkreis MSE (Förderung Brandschutzwesens)                                              max. 17.000 €

Land M-V (Kofinanzierung) in Abhängigkeit des Rubikons (hier 50 %)                 max. 25.600 €

Der Eigenanteil der Gemeinde würde bei einer Fördermittelzusage bei ca. 25.600 € liegen.

 

Erfahrungsgemäß bedarf es hierzu einer Vorlaufzeit von gut 1-2 Jahren, hinzu kommt die lange Lieferzeit von 12-18 Monaten.

 

Die Kosten für die Beschaffung sind in den Haushalt 2021 einzustellen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen fasst in ihrer heutigen Sitzung den Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines neuen MTW/MZF für die freiwillige Feuerwehr Neuenkirchen-Ihlenfeld.

Für die Beschaffung des MTW/MZF sind entsprechende Fördermittel zu beantragen.

Die Eigenmittel sind in den Haushalt 2021 einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

 

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