Vorlage - VO-34-ZDFi-2020-412
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss überplanmäßige Auszahlungen für die Neugestaltung der Spielplätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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18.08.2020
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Neuenkirchen hatte zur Neugestaltung der gemeindeeigenen Spielplätze Fördermittelanträge gestellt. Nach ersten mündlichen Aussagen des Landes werden keine Fördermittel ausgereicht. Um die Neugestaltung der Spielplätze zu realisieren, werden insgesamt 7.000 € zusätzlich benötigt, die die Gemeinde Neuenkirchen zur Verfügung stellen möchte.
Folgende Haushaltsansätze sind gegeben:
42401-5238000 (Geräte und Ausstattung): 5.000 €
42401-5232200 (Außenanlagengestaltung der Spielplätze): 5.000 €
Um die Spielgeräte anzuschaffen, werden folgende Haushaltsansätze innerhalb des Haushaltsjahres verändert:
51100-5625500 (Erstellung von B-Plänen) Minderauszahlungen in Höhe von 4.000 €
28101-5249000 (Auszahlung für sonst. kulturelle Sachleistungen) Minderauszahlungen in Höhe von 2.000 €
61100-5431000 (Gewerbesteuerumlage) Minderauszahlungen in Höhe von 1.000 €
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme: 17.000 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 10.000 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 42401
Bezeichnung: Geräte und Ausstattung, Außenanlagen Spielplätze
Sachkonto: 5238000, 5232200
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| überplanmäßig bereitgestellt werden. |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
