Vorlage - VO-40-BO-2020-309
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur zur Anschaffung eines Rasentraktors und Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Auftragsvergabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Entscheidung
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13.08.2020
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Sachverhalt
Für die Gemeindearbeiter ist die Anschaffung eines neuen Rasentraktors dringend erforderlich, da die derzeit bestehende Technik laut Aussage der Bürgermeisterin veraltet und nicht mehr ordnungsgemäß weiterbetrieben werden kann.
Um die Anschaffung zu beschleunigen wird empfohlen, der Bürgermeisterin eine entsprechende Vollmacht zur Abwicklung der Auftragsvergabe zu erteilen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt die Anschaffung eines Rasentraktors. Dazu ist ein Vergabeverfahren durchzuführen und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Die geschätzte Auftragssumme liegt nach Vorgesprächen mit entsprechenden Lieferanten bei max. 10.000 €.
Gemäß § 22 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) kann die Hauptsatzung bestimmen, dass die Bürgermeisterin Entscheidungen bis zu bestimmten Wertgrenzen treffen kann.
Davon hat die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung vom 09.01.2020 (HS) in § 6 Gebrauch gemacht. Demnach trifft die Bürgermeisterin Entscheidungen über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 5.000 € gerichtet sind.
Da diese Entscheidungshöhe voraussichtlich nicht ausreichend ist, wird die Bürgermeisterin abweichend der vorgenannten Regelung gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V ermächtigt, für diesen Einzelfall bis zu einer Wertgrenze in Höhe von max. 10.000 € zu entscheiden.
Des Weiteren ist in § 6 Abs. 1 Nr. 2 HS geregelt, dass die Bürgermeisterin bei außerplanmäßigen Ausgaben von 500 € je Ausgabenfall allein entscheiden kann. Da das veranschlagte Volumen jedoch ca. 10.000 € beträgt, liegt die Entscheidung für diese außerplanmäßige Ausgabe bei der Gemeindevertretung. Die Zustimmung wird hiermit entsprechend erteilt.
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
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| Nein |
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I. Gesamtkosten der Maßnahme: max. 10.000 € €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 0 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 11403
Bezeichnung: Auszahlungen für Maschinen, Fahrzeuge und techn. Anlagen
Sachkonto: 7856000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: 2001
Bezeichnung: Anschaffung bewegl. AV Gemeindearbeiter
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die benötigten Auszahlungen können durch Einsparungen im Bereich der geplanten Umbaumaßnahmen Feuerwehrgerätehaus realisiert werden. |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
