Vorlage - VO-40-BO-2020-306
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme einer Geldspende nach § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung M-V für die Kinderfeuerwehr Chemnitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Entscheidung
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13.08.2020
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Geldspende ab einer Höhe von 100 €, sofern diese Aufgabe nicht dem Hauptausschuss obliegt.
Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Hauptausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertreter über die Annahme der Geldspende zu entscheiden hat.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.