Vorlage - VO-40-BO-2020-306

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Geldspende ab einer Höhe von 100 €, sofern diese Aufgabe nicht dem Hauptausschuss obliegt.

Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Hauptausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertreter über die Annahme der Geldspende zu entscheiden hat.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Annahme einer Geldspende für die Kinderfeuerwehr der Freiwillige Feuerwehr Chemnitz in Höhe von 200,00 € von

 

Herrn

Jörg Hoffmann

Bahnhofstraße 12

17039 Blankenhof

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

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