Vorlage - VO-41-BO-2020-219
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Woggersin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anna-Lena Klatt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
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Entscheidung
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01.07.2020
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Sachverhalt
Am 16.06.2020 fand die Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Woggersin statt. Zum Gemeindewehrführer wurde Simon Peters gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Für die Wahl des Gemeindewehrführers wurde zwei Wahlvorschlag form- und fristgerecht eingereicht.
Am 13.03.2020 wurde jedoch ein Wahlvorschlag wieder zurückgenommen.
Der Kamerad Simon Peters verfügt über folgende Ausbildung: Truppführer.
Damit erfüllt er gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung, Anlage 1 nicht die Mindestausbildung für die Funktion des Gemeindewehrführers. Nach Anlage 2 konnte der Kamerad die Voraussetzung für die Zulassung der Wahl auch nicht erfüllen.
Aus diesem Grunde wurde eine Ausnahmegenehmigung beim Landkreis beantragt. Diese liegt seit dem 08.06.2020 positiv vor. Die Ausnahmegenehmigung ist auf ein Jahr befristet für die Absolvierung des Gruppenführerlehrganges.
Der Kamerad hat sich im Anschluss an die Wahl gem. § 3 Abs. 1 Satz 1, 2 FwLDAVO M-V zu verpflichten die Lehrgänge Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr innerhalb von zwei Jahren nachzuholen.
Der Kamerad Simon Peters ist mit der Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin stimmt der Wahl des Kameraden Simon Peters zum Gemeindewehrführer zu. Damit ernennt die Gemeindevertretung Herrn Peters zum Ehrenbeamten mit der Wirkung vom 01.07.2020 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren.
Der Beschluss (VO-41-BO-2020-212) der Gemeindevertretersitzung vom 05.02.2020 wird mit diesem Beschluss wie folgt geändert:
„Die Gemeindevertretung Woggersin beschließt eine Ausnahmegenehmigung bei der Kommunalaufsicht für den Kameraden Simon Peters zu beantragen. Die Ernennung soll jedoch erst nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung durch die Gemendevertretung erfolgen.“
Der Kamerad Simon Peters hat innerhalb der gesetzlichen Frist sowie der gesetzten Frist der Ausnahmegenehmigung die fehlenden Ausbildungen nachzuholen.
Der Kamerad wurde vereidigt und legte das Gelöbnis ab.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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730,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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861,5 kB
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