Vorlage - VO-41-BO-2020-215

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Annahmen von Spenden für die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Annahme von Spenden für die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Folgende Bürger haben gespendet:

Datum der Zahlung

Zuwendungsgeber

Betrag in EUR

19.03.2020

Michael Zueske

100,00

23.03.2020

Erhardt und Karin Langhof

100,00

31.03.2020

Reinhard und Petra Schulz

100,00

27.04.2020

Gudrun Kölbl

100,00

16.03.2020

Bernhard und Dr. Marlies Risch

200,00

22.04.2020

Erhard Borths

200,00

23.03.2020

Bernd Knake

210,00

 

.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

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