Eilantrag - VO-42-BO-2020-504
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über die 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 "Eigenheimstandort Neuendorf" der Gemeinde Wulkenzin - Beschluss zum Geltungsbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Eilantrag
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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Entscheidung
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16.06.2020
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Sachverhalt
Am 19.05.2020 wurde im Zuge des Abwägungsbeschlusses zum Vorentwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ auch entschieden, dass der Geltungsbereich im Norden begradigt und die nordöstlichen Randflächen mit in den Geltungsbereich einbezogen werden sollen. Das daraus resultierende städtebauliche Konzept (Anlage 1) wurde durch die Gemeindevertretung bestätigt.
Am 08.06.2020 erfolgte mit dem Grundstückseigentümer des Flurstückes 81/169 im nordöstlichen Bereich des Geltungsbereiches ein Gespräch, an dem u. a. der Bürgermeister, Herr Blank und vom Amt Neverin, Herr Diekow, teilgenommen haben. Dabei stellte der Eigentümer den Antrag, diese Fläche komplett mit in den Geltungsbereich einzubeziehen (grafische Darstellung siehe Anlage 2). Somit könnten die Bauflächen im Bereich Haselstraße/Kornblumenstraßen etwas entzerrt werden.
Durch die Planerin, Frau Nietiedt, wurde ein Vorschlag zu einem geänderten städtebaulichen Konzept erarbeitet (Anlage 3). In diesem wurde das Flurstück 81/169 voll in den Geltungsbereich mit einbezogen. Die Erschließung würde über eine private Erschließungsstraße auf Kosten des Grundstückseigentümers erfolgen. Mehrkosten entstehen dadurch nicht.
Die Gemeindevertretung sollte nunmehr über den eingereichten Antrag entscheiden, damit dies bei der Erarbeitung des Entwurfes zum Bebauungsplan mitberücksichtigt werden kann.
Hinweis: Dieser Antrag wird bereits jetzt der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt. Damit soll eine nochmalige Auslegung des (noch zu erarbeitenden) Planentwurfes entbehrlich werden, falls der vorliegende Antrag im Zuge der Auslegung gestellt wird. Wenn sich dann im Zuge der Abwägung zum Planentwurf eine Änderung des Geltungsbereichs ergeben sollte, müsste der geänderte Entwurf nämlich erneut ausgelegt werden.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt, das Flurstück 81/169 der Flur 1 in der Gemarkung Neuendorf mit einzubeziehen.
Mittels zeichnerischer und textlicher Festsetzungen wird planerisch sichergestellt, dass das vereinbarte Volumen von ca. 25 Wohneinheiten eingehalten wird.
Das neue städtebauliche Konzept, Stand: Juni 2020 (Anlage 3) wird durch die Gemeindevertretung gebilligt und ist bei der Erarbeitung des Entwurfs entsprechend zu berücksichtigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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605,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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532,6 kB
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