Vorlage - VO-42-BO-2020-503

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die freiwillige Feuerwehr Wulkenzin stellte am 11.05.2020 an den Bürgermeister und die Verwaltung den Antrag auf Fassung eines Grundsatzbeschlusses für die Beschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges (LF20) in den nächsten 3 bis 5 Jahren.

Bei dem derzeitigen Einsatzfahrzeug (LF10/6), Baujahr 2005, kam es in den letzten Jahren häufig zu größeren Ausfällen mit erheblichen Reparaturkosten.

 

Im Vorentwurf der Brandschutzbedarfsplanung kommt für die Freiwillige Feuerwehr Wulkenzin nur ein Löschfahrzeug (LF) oder Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) in Frage.

 

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Die Kosten für ein Neufahrzeug (HLF20/LF 20) nach DIN, liegen derzeit bei ca. 488.151,09 € brutto. Der Preis gilt vorerst bis zum 31.12.2021. Danach ist jährlich mit einer Preissteigerung von 3 % zu rechnen. Sonderzubehör oder erforderliche Umbauten sind im Preis nicht enthalten. Hier sollten ebenfalls ca. 5% an Mehrkosten eingeplant werden.

(Nach Rücksprache mit dem Gemeindewehrführer sind Mehrkosten für Sonderzubehör/Umbauten mit einzuplanen, da mehr Schlauchmaterial auf dem Fahrzeug zu verlasten ist.

 

Für die Beschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges besteht die Möglichkeit Fördermittel (Drittförderung – Land M.V, Landkreis MSE und Gemeinde) zu beantragen. Bei einer Drittförderung würde der Eigenanteil der Gemeinde bei ca. 175.000,00 € liegen. Erfahrungsgemäß bedarf es hierzu einer Vorlaufzeit von gut 2 Jahren, hinzu kommt noch die lange Lieferzeit von Einsatzfahrzeugen, die momentan 18-24 Monaten beträgt

 

Die Kosten für die Beschaffung sind in den Haushalt 2022 einzustellen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin fasst in ihrer heutigen Sitzung den Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges (HLF20 oder LF 20) für die freiwillige Feuerwehr Wulkenzin.

Die Beschaffung des Einsatzfahrzeuges steht in Abhängigkeit des Ergebnisses der Brandschutzbedarfsplan. Gegebenenfalls ist das Benehmen mit dem Landkreis MSE herzustellen.

Für die Beschaffung des Einsatzfahrzeuges sind entsprechende Fördermittel zu beantragen.

Die Eigenmittel sind in den Haushalt 2022 einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 530.000€

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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