Vorlage - VO-34-BO-2020-395

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen hatte am 12.04.2016 einen Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Luisenhof“ der Gemeinde Neuenkirchen für den Bereich Gemarkung Luisenhof, Flur 1, Flurstück 59/1 gefasst (Anlage 1 + 2).

 

Damit sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage geschaffen werden. Als Vorhabenträger trat die Firma exico GmbH aus Altenkunstadt auf. Mit E-Mail vom 04.06.2019 teilte uns das von exico beauftragte Planungsbüro Terrawatt Planungsgesellschaft mbH aus Leipzig mit, dass das Projekt nicht mehr von ihnen weitergeführt wird.

 

Bis zum heutigen Tag hat sich der Vorhabenträger nicht wieder mit der Gemeinde in Verbindung gesetzt.

 

Da nun die Errichtung einer Photovoltaikanlage nordwestlich der Ortslage Ihlenfeld und südlich der Bahnlinie Neubrandenburg - Friedland geplant ist und keinerlei Rückmeldungen zu diesem Projekt erfolgten, sollte die Gemeinde das noch offene Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Luisenhof“ der Gemeinde Neuenkirchen, Gemarkung Luisenhof, Flur 1, Flurstück 59/1 einstellen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Herr Albrecht von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, das mit Aufstellungsbeschluss vom 12.04.2016 (Nr. VO-34-BO-2016-187) eingeleitete Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen einzustellen. Das Verfahren ist somit beendet.

Die Einstellung des Bauleitplanverfahrens ist öffentlich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

 

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Anlagen

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