Vorlage - VO-34-BO-2020-394

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen hatte am 12.04.2016 einen Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen gefasst (Anlage 1 + 2).

 

Damit sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage geschaffen werden. Als Vorhabenträger trat die Firma exico GmbH aus Altenkunstadt auf. Mit E-Mail vom 04.06.2019 teilte uns das von exico beauftragte Planungsbüro Terrawatt Planungsgesellschaft mbH aus Leipzig mit, dass das Projekt nicht mehr von ihnen weitergeführt wird.

 

Bis zum heutigen Tag hat sich der Vorhabenträger nicht wieder mit der Gemeinde in Verbindung gesetzt.

 

Da nun die Errichtung einer Photovoltaikanlage nordwestlich der Ortslage Ihlenfeld und südlich der Bahnlinie Neubrandenburg – Friedland geplant ist, sollte die Gemeinde das noch offene Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes einstellen.

 

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Herr Albrecht von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, das mit Aufstellungsbeschluss vom 12.04.2016 (Nr. VO-34-BO-2016-187) eingeleitete Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen einzustellen. Das Verfahren ist somit beendet.

Die Einstellung des Bauleitplanverfahrens ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...