Vorlage - VO-34-ZDFi-2020-390

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 erfolgte durch den Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin.

 

Eine Entlastung wird empfohlen

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2017.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

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