Vorlage - VO-34-ZDFi-2020-390
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung Bürgermeister für Jahresabschluss 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Tina Köpsel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
|
Entscheidung
|
|
|
16.06.2020
|
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 erfolgte durch den Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin.
Eine Entlastung wird empfohlen
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
