Vorlage - VO-34-ZDFi-2020-389
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung Jahresabschluss 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Tina Köpsel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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16.06.2020
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenbug-Vorpommern den Jahresabschluss spätestens am 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 erfolgte durch den Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin.
Ein entsprechender Prüfbericht inklusive Anlagen zum Jahresabschluss liegt allen Mitgliedern der Gemeindevertretung vor..
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt gemäß § 60 Absatz 1 in Verbindung mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 anzuerkennen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8 MB
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