Vorlage - VO-34-BO-2020-391
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Zahlung der Aufwandsentschädigung gemäß § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 28.11.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anna-Lena Klatt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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16.06.2020
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Sachverhalt
Bis Ende des letzten Jahres (2019) haben sich der Kamerad Alexander Wachlin und die Kameradin Lena Sauermann die Aufgaben des Jugendfeuerwehrwarts geteilt. Ebenfalls die Aufwandsentschädigung.
Nach dem tragischen Tod des Kameraden Wachlin hat die Kameradin Sauermann die Aufgaben alleine übernommen. Aus diesem Grund soll sie nun auch den Gesamtbetrag der Aufwandsentschädigung für den Jugendfeuerwehrwart erhalten.
Insgesamt hat die Gemeinde Neuenkirchen 600 €/Jahr für die Aufwandsentschädigung im Jahr 2019 den Jugendfeuerwehrwarten gezahlt. Dieser Betrag soll nun an die Kameradin Lena Sauermann rückwirkend zum 01.01.2020 komplett ausgezahlt werden.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufwandsentschädigung für die Funktion des Jugendfeuerwehrwarts der Kameradin Lena Sauermann auf Grund des Mehraufwandes von 25 €/Monat auf 50 €/Monat zu erhöhen. Die Zahlung erfolgt rückwirkend ab dem 01.01.2020.
Die Funktion des Jugendfeuerwehrwartes wird seit Januar 2020 nur noch von einem Kameraden übernommen.
