Vorlage - VO-34-BO-2020-383

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Sitzung vom 04.02.2020 wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen, dass die Mindestgebühr von 3,50 € auf 4,00 € angehoben wird. Zu diesem Zeitpunkt lagen der Gemeindevertretung jeweils die entsprechenden Satzungen und Gebührenkalkulationen mit der Mindestgebühr von 3,50 € vor. Die geänderten gefassten Beschlüsse sind auf Grundlage der dazugehörigen Kalkulationen nicht rechtmäßig. Durch die beschlossene Erhöhung der Mindestgebühr auf 4,00 € musste eine neue Gebührenkalkulation erstellt werden. Demzufolge muss eine neue Beschlussfassung und Billigung der Gebührenkalkulation für alle drei Verbände erfolgen.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf Ihrer heutigen Sitzung die Aufhebung der Beschlüsse VO-34-BO-2020-372, VO-34-BO32020-371 und VO-34-BO-2020-370. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

 

 

 

 

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