Vorlage - VO-34-BO-2020-383
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufhebung der Beschlüsse der Satzungen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände "Obere Havel/Obere Tollense", "Landgraben" und "Untere Tollense/Mittlere Peene" vom 04.02.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anke Beier
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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16.06.2020
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Sachverhalt
Auf der Sitzung vom 04.02.2020 wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen, dass die Mindestgebühr von 3,50 € auf 4,00 € angehoben wird. Zu diesem Zeitpunkt lagen der Gemeindevertretung jeweils die entsprechenden Satzungen und Gebührenkalkulationen mit der Mindestgebühr von 3,50 € vor. Die geänderten gefassten Beschlüsse sind auf Grundlage der dazugehörigen Kalkulationen nicht rechtmäßig. Durch die beschlossene Erhöhung der Mindestgebühr auf 4,00 € musste eine neue Gebührenkalkulation erstellt werden. Demzufolge muss eine neue Beschlussfassung und Billigung der Gebührenkalkulation für alle drei Verbände erfolgen.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
