Vorlage - VO-34-BO-2020-380

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Sitzung vom 04.02.2020 wurde die Mindestgebühr von 3,50 € auf 4,00 € angehoben.

Durch diese Änderung musste der Quadratmeterpreis erneut kalkuliert werden.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“ in der vorliegenden Fassung. 

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

x

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme:  14.027,50

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 39.900

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 55203

Bezeichnung: an Zweckverbände

Sachkonto: 5254400

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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