Vorlage - VO-37-BO-2020-226

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nutzungsänderung Trauerhalle in Gemeindearbeiterhalle

Gemarkung Staven, Flur 1, Flurstück 42/37

Antragsteller: Gemeinde Staven

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit dem § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

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Anlagen

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