Vorlage - VO-42-BO-2020-498

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Vorbereitung des Beschlusses wurde von einem falschen Jahr ausgegangen – 2021.

Die Gemeinde Wulkenzin kann jedoch schon bereits in diesem Jahr, 2020, die Auftragsvergabe selbstständig übernehmen. Dies war auch der Wille der Gemeinde so schnell wie möglich selbst zu entscheiden. Daher wurde die Ausschreibung bereits begonnen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Wulkenzin beschließt den Beschluss zur Aufgabenübertragung gemäß 127 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) auf das Amt – Ausschreibung Lieferung Dienst- und Schutzbekleidung für die Feuerwehr Wulkenzin (VO-42-BO-2016-220) aufzuheben und ab dem Jahr 2020 die Beschaffung als Gemeinde eigenständig zu übernehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

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Anlagen

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