Vorlage - VO-40-BO-2020-301

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtwerke Neubrandenburg planen im Bereich des Bauendes Gehweg Schloßstraße bis zur Einbindung Blankenhofer Straße die Neuverlegung einer Trinkwasserleitung. Die Verlegung der Trinkwasserleitung soll im Bereich des alten Gehweges erfolgen. Dazu planen die Stadtwerke die Aufnahme der Betonplatten und im Anschluss die Wiederverlegung der alten Platten. Der Zustand der Betonplatten lässt eine Neuverlegung der Platten nach geltenden DIN Vorschriften nicht bzw. kaum zu. Aus vorgenanntem Grund wurde von der Firma Lankow ein Nachtragsangebot zur Neuerrichtung des Gehwegabschnittes angefordert.

 

Die Kosten für diese Baumaßnahme werden 22.892,66 € betragen. Sofern dafür seitens des Landes M-V ebenfalls Kompensationsmittel gezahlt werden, erhält die Gemeinde einen Zuschuss i. H. v. 65 %, so dass bei der Gemeinde nur noch ein Eigenanteil von 8.012,43 € verbleiben würde.

 

Mit dem Bau des Gehweges im geplanten Bereich könnte der Lückenschluss erfolgen und der Gehwegbau in der Schloßstraße abgeschlossen werden.

Die erforderlichen finanziellen Mittel könnten aus nicht benötigten Mitteln, die als Eigenmitteln zum Förderantrag für das Haus 3 (Feuerwehr) eingestellt wurden (54.000 €), bereitgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass dieses Jahr kein Fördermittelbescheid für das Haus 3 ergehen wird.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist  kein Mitglied des Gremium> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Auftragsvergabe zum 4. Nachtrag „Gehwegneubau Schloßstraße Chemnitz“ in Höhe von 22.892,66 €

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

x

Ja

 

 

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 23.000,00 zusätzlich

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  45.000

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 54100

Bezeichnung: Investition Infrastrukturvermögen

Sachkonto: 7853000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt: 2001

Bezeichnung: Regenentwässerung / Gehweg Schloßstraße

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

überplanmäßig durch Einsparungen bei der Umgestaltung Haus 3 bereitgestellt werden.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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