Vorlage - VO-40-BO-2020-301
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Auftragsvergabe 4. Nachtrag Gehweg Schloßstraße Chemnitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Entscheidung
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14.05.2020
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Sachverhalt
Die Stadtwerke Neubrandenburg planen im Bereich des Bauendes Gehweg Schloßstraße bis zur Einbindung Blankenhofer Straße die Neuverlegung einer Trinkwasserleitung. Die Verlegung der Trinkwasserleitung soll im Bereich des alten Gehweges erfolgen. Dazu planen die Stadtwerke die Aufnahme der Betonplatten und im Anschluss die Wiederverlegung der alten Platten. Der Zustand der Betonplatten lässt eine Neuverlegung der Platten nach geltenden DIN Vorschriften nicht bzw. kaum zu. Aus vorgenanntem Grund wurde von der Firma Lankow ein Nachtragsangebot zur Neuerrichtung des Gehwegabschnittes angefordert.
Die Kosten für diese Baumaßnahme werden 22.892,66 € betragen. Sofern dafür seitens des Landes M-V ebenfalls Kompensationsmittel gezahlt werden, erhält die Gemeinde einen Zuschuss i. H. v. 65 %, so dass bei der Gemeinde nur noch ein Eigenanteil von 8.012,43 € verbleiben würde.
Mit dem Bau des Gehweges im geplanten Bereich könnte der Lückenschluss erfolgen und der Gehwegbau in der Schloßstraße abgeschlossen werden.
Die erforderlichen finanziellen Mittel könnten aus nicht benötigten Mitteln, die als Eigenmitteln zum Förderantrag für das Haus 3 (Feuerwehr) eingestellt wurden (54.000 €), bereitgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass dieses Jahr kein Fördermittelbescheid für das Haus 3 ergehen wird.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremium> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
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| Nein |
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I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 23.000,00 € zusätzlich
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 45.000 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 54100
Bezeichnung: Investition Infrastrukturvermögen
Sachkonto: 7853000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: 2001
Bezeichnung: Regenentwässerung / Gehweg Schloßstraße
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| überplanmäßig durch Einsparungen bei der Umgestaltung Haus 3 bereitgestellt werden. |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
