Vorlage - VO-40-BO-2020-300

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Blankenhof  beabsichtigt das Gemeindehaus „Haus 2“ als „Technik- und Lagerhalle (Kalthalle) für die Gemeindearbeiter“ zu nutzen.

 

1.)  Genehmigung zur Nutzungsänderung

Für die geänderte Nutzung bedarf es der Genehmigung der Nutzungsänderung durch zuständige Bauaufsichtsbehörde.
In Folge der Nutzungsänderung wird es Auflagen durch die Genehmigende Behörde geben, wie z.B.

1.1)  Dichtigkeit des Bodens.

Der Boden muss einen dichten Belag erhalten, welcher ein Austreten von wassergefährdenden Stoffen ausschließt, eine Wannenausbildung ist vorzusehen.

1.2) Schmier- und Betriebsstoffe sind in geeigneten u. zugelassenen Wannen, oder auf Paletten mit Auffangwanne, zu lagern.

1.3)  Rutschfestigkeitsklasse des Bodens muss den arbeitsschutzrechtlichen Erfordernissen genügen.

1.4) Ggf. sollte mit einer zu beauftragenden Sicherheitsfachkraft auch ein Konzept für alle Belange
der Arbeitsstättenverordnung erstellt werden.

 

2.)  Förderung

 

2.1) Der im Jahr 2019 gestellte Fördermittelantrag wird zum jetzigen Zeitpunkt noch aufrechterhalten.
Eine Ablehnung liegt nicht vor. Nach Rücksprache mit der genehmigenden Stelle ist eine Zuwendung im Jahr 2020 aber sehr unwahrscheinlich, weil das Vorhaben sehr weit unten auf der Prioritätenliste steht. Durch die Nutzungsänderung würde auch der Fördermittelantrag nicht mehr mit der geplanten Nutzungsart übereinstimmen und müsste neu gestellt werden. (Antrag von 2019 beinhaltete noch die Bibliothek)

 

3.)  Kosten

3.1) Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Gemeindevertretung nur ein Angebot für die Erstellung einer Rampe sowie der Montage eines Tores inkl. Nebenleistungen über 8242,09 € von der
Fa. Heitmann vor.

 

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die beabsichtigte Nutzungsänderung für „Haus 2“ zur „Technik- und Lagerhalle (Kalthalle) für die Gemeindearbeiter“ und die hierzu notwendigen Schritte.

Zu 1.) Das Amt (FB Bau und Ordnung) beauftragt einen Antrag auf Nutzungsänderung/ Baugenehmigung bei der genehmigenden Behörde zu stellen.

Zu 2.) Die Gemeindevertretung beauftragt das Amt mit der Erstellung eines Fördermittelantrages für die Erstellung des geplanten Schleppdaches und ggf. weiterer nötiger Umbauten von
„Haus 2“, für das Jahr 2021.

Zu 3.) Der FB Bau Ordnung des Amtes Neverin wird aufgefordert weitere Vergleichsangebote für den ersten Bauabschnitt einzuholen, um diesen schnellstmöglich beginnen zu können.

Zu 2. u. 3.)

In Folge der Nutzungsänderung wird der FB Bau und Ordnung damit beauftragt alle
erforderlichen baulichen Maßnahmen zusammenzutragen und mit entsprechenden Angeboten
für die Gemeindevertretung aufzubereiten, um sie dann in den Fördermittelantrag für 2021
einfließen zu lassen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

x

Ja

 

 

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme:   geschätzt gem. Planung von 2019 40.000,00 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  10.000

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 57301

Bezeichnung: Auszahlungen bebaute Grundstücke

Sachkonto: 7852000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt: 2002

Bezeichnung: Umbau Haus 2

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen für die Rampe und die Montage des Tores im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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