Vorlage - VO-40-BO-2020-298

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof hatte ursprünglich die Änderung der Abrundungssatzung Blankenhof geplant. Dieses Vorhaben wurde jedoch verworfen, da für den Ort Chemnitz größeres Entwicklungspotenzial gesehen wird.

Der Beschluss vom 16.05.2019 Nr. VO-40-BO-2019-254 (Vergabe Planungsleistung für die Erstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Blankenhof) ist daher aufzuheben. Dazu wird ein gesonderter Beschluss mit der Nr. VO-40-BO-2020-302 gefasst.

 

Die Gemeindevertretung muss nunmehr darüber entscheiden, in welchem Bereich der Ortslage Chemnitz Bauflächen ausgewiesen werden sollen.

 

Eine Möglichkeit wäre die bestehende 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Chemnitz zu ändern und einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (sog. Innenbereich) einzubeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Für dieses Vorhaben liegt bereits ein entsprechendes Honorarangebot vor (siehe nichtöffentliche Anlage).

Eine andere Möglichkeit wäre die Änderung des bestehenden B-Planes Nr. 4 „Dorfkern Chemnitz“, um die dort als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dorfplatz ausgewiesene Fläche für eine Bebauung freizugeben.

 

Die Gemeinde muss nunmehr entscheiden, welche Satzungsänderung sie in Auftrag geben möchte. Durch die Änderung des B-Planes könnte ein größeres Bauflächenangebot zur Verfügung gestellt werden, als wenn einzelne Außenbereichsflächen dem Innenbereich zugeordnet werden.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt, die Änderung der nachfolgenden Satzung:

[  ] Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Chemnitz.
Dazu ist der Auftrag gemäß vorliegendem Honorarangebot entsprechend an das Planungsbüro zu vergeben.

oder

[  ] Satzung der Gemeinde Blankenhof über den Bebauungsplan Nr. 4 „Dorfkern Chemnitz“.
Es ist ein geeignetes Planungsbüro mit der Umsetzung der Änderung zu beauftragen. Des Weiteren soll ein Honorarangebot für die Erschließungsplanung eingeholt werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

x

Ja

 

 

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 5.600 € für Klarstellungs- und Ergänzungssatzung und ca. 7.000 € für den Bebauungsplan.

 

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  15.000

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 51100

Bezeichnung: Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen

Sachkonto: 5625500

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...