Vorlage - VO-35-LVB-2020-412-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Neverin hat auf ihrer Sitzung am 11.03.2020 den Grundsatzbeschluss zur Erhebung eines Niederschlagswasserentgeltes VO-35-LVB-2020-412 behandelt, inhaltlich allerdings in einer abgewandelten Form beschlossen. Dagegen ist die Leitende Verwaltungsbeamtin mit Schreiben vom 26.03.2020 in Widerspruch gegangen (Anlage).

 

Der Widerspruch hat nach § 33 Absatz 1 KV M-V aufschiebende Wirkung. Die Gemeindevertretung muss über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Erhebung von einem Niederschlagswasserentgelt zum 01.01.2021 entsprechend der Erläuterungen aus der Beschlussvorlage VO-35-LVB-2020-412.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: max. 10.000,- (Bestandsaufnahme alter Leitungen)

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  140.000,- (RW-Leitung am Parkplatz)

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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