Vorlage - VO-35-LVB-2020-412-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Erhebung eines Niederschlagswasserentgeltes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Petra Niewelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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13.05.2020
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Neverin hat auf ihrer Sitzung am 11.03.2020 den Grundsatzbeschluss zur Erhebung eines Niederschlagswasserentgeltes VO-35-LVB-2020-412 behandelt, inhaltlich allerdings in einer abgewandelten Form beschlossen. Dagegen ist die Leitende Verwaltungsbeamtin mit Schreiben vom 26.03.2020 in Widerspruch gegangen (Anlage).
Der Widerspruch hat nach § 33 Absatz 1 KV M-V aufschiebende Wirkung. Die Gemeindevertretung muss über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme: max. 10.000,- € (Bestandsaufnahme alter Leitungen)
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 140.000,- € (RW-Leitung am Parkplatz)
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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744,1 kB
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