Vorlage - VO-34-LVB-2020-386

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Innenministerium M-V hat mit Schreiben vom 24.03.2020 entschieden, dass dem Antrag des Städte-und Gemeindetages stattgegeben wird, Beschlussfassungen statt in Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen. Voraussetzung für jede Beschlussfassung ist, dass nicht ein Viertel aller Mitglieder des Gremiums widersprechen.

 

Verfahren:

Die Veranstaltung wird weiter als Sitzung mit dem Zusatz „im Umlaufverfahren“ bezeichnet und laut Sitzungskalender durchgeführt.

Für die Gültigkeit ist eine rechtzeitige Einladung mit Tagesordnung, mit dem Versenden der Beschlussvorlagen und der entsprechenden Abstimmungsblätter notwendig.

Der Bürgermeister entscheidet, ob er eine Angelegenheit auf die Tagesordnung für die Sitzung im Umlaufverfahren setzt oder nicht. Wenn ein Viertel oder mehr Mitglieder der GV die Angelegenheit für das Umlaufverfahren nicht geeignet finden, müssen sie gegen das Umlaufverfahren am Anfang der Abstimmungsblätter votieren. Dann muss diese Angelegenheit in einer nächsten Präsenzsitzung behandelt werden.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung, auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums M-V vom 24.03.2020 von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten

Stimmen Sie der Beschlussvorlage VO-37-LVB-2020-227 zu?

O    ja               O    nein                              O Stimmenthaltung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: keine

 

 

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Anlagen

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